Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
Geplante Obsoleszenz ist eigentlich unter Konstruktionsfehler einzustufen und der Fehler war deshalb schon beim Kauf vorhanden.
Nach 6 Monaten ist nun aber der Kunde beweispflichtig, was ein Laie aber nicht kann.
(TOO)
Ja, das zum Beispiel ist zur Zeit sehr unbefriedigend. Dazu fehlen mir in dem Artikel die konkreten Vorschläge oder zumindest detaillierte Überlegungen zur Verbesserung der Vorgehensweisen.