Die Problematik ließe sich nur wie bei RC Elektromodellen lösen. Zweiten und dritten Fahrakku mit Erhaltungsladung Zuhause bereitstehen haben. und im Bedarfsfall schneller Akkuwechsel. An sonsten gibt es sowieso juristische Probleme. Denn die Verbrauchsregelung des Energieversorgers greift ja im ungünstigsten Fall in das Recht auf Freizügigkeit und das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Autobesitzers ein, da dieser ja solange seinem Auto durch den Energieversorger, die vom Hersteller beworbene Schnellladefähigkeit durch Strombegrenzung, entzogen wird nicht die Gewalt über seinen tatsächlichen Aufenthaltsort hat. Findige Juristen werden sich freuen. Als RC-Modellbauer kenne ich das Problem seit fast 38 Jahren. Daß diese Problematik nicht vorhersehbar war, kann eigentlich niemand sagen. Einmal Fragen in Modellbauvereinen, wo sich Menschen schon lange mit Elektromobilität im kleinen befassen, hätte die Problematik sofort aufgezeigt. Am FLugplatz, am Weiher oder an der Rennbahn hat man als unter 18 Jähriger weder eine 220V Steckdose noch die Lichtmaschine eines Autos zur Verfügung, weshalb man sich mit dem Problem limitierter Lademöglichkeit zwangsweise auseinandersetzen muß.
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