Abgesehen davon ist es sache der Komunen zu entscheiden, ob die Busspur genutzt werden darf oder nicht. Diese haben aber schon signalisiert, dass sie davon gar nichts halten und daher auf diese Möglichkeit verzichten. Der Bundestag hat lediglich den Weg geebnet, dass eine derartige Regelung umgesetzt werden könnte. Fazit: Es ändert sich gar nichts, außer vielleicht in ein paar Gemeinden, denen eh langweilig ist und die gerne als Vorreiter in den Median auftauchen wollen. Sowas ist immer gut, wenn eine Wahl ansteht, da macht sie so ein Lead-Projekt in der Region gut. Im größeren Stil ist diese Umsetzung wohl erst zur nächsten Komunalwahl im jeweiligen Bundesland zu erwarten und auch dann nur, wenn sich daraus Stimmen für die eigene Partei ergeben.
Abgesehen davon gibt es auch ein technisches Problem bei dem Gesetzesentwurf. Die 40km elektrische Reichweite werden in ein bis zwei Jahren sehr viele Plug-In Hybride schaffen. Insbesondere die beliebten SUVs und Oberklasse-Modelle. D.h. die Vergünstigung wird die Dienstwägen und Gut-Verdiener erwischen. Es wird also eine Reichen-Spur mit der Folge, dass der Normalbürger im Bus länger braucht, weil irgend ein dicker Schlitten dort rumgurkt.
Es gibt bessere und sinnvollere Möglichkeiten E-Autos, Hybride und Co zu subventionieren.
Lesezeichen