Hallo,
Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Bitte nenne mir den konkreten Paragrafen des deutschen Gesetzes, der mich daran hindern sollte.
Fahrlässigkeit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit

Du ignorierst geltende (Sicherheits-)Vorschriften und nimmst die dadurch höhere Gefahr, auch für dritte, billigend in Kauf.

Es ist nicht verboten Pilze zu essen.
Es gibt nicht einmal ein Verbot giftige Pilze zu verspeisen.
Es ist auch nicht verboten, Pilze ins Essen zu tun.

Wenn ich aber, einen mir unbekannten Pilz, in dein Essen tue, ist dies verboten. Es ist bekannt, dass manche Pilze giftig sind. Wenn ich den Pilz nicht kenne, weiss ich auch nicht ob der essbar oder giftig ist! Ich nehme dann billigend in Kauf, dass der mir unbekannte Pilz auch giftig sein kann ....

Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Bis dahin fühle ich mich frei, mit meinem Kabel in meinem Haus zu machen was ich will.
Für ein leben als einsamer Einsiedler völlig OK,
Sobald du aber dritte in dein Haus lässt, trägst du die Verantwortung für Folgen, welche aus deinem Handeln entstehen.
Auch wenn das Haus wegen einem Elektroproblem abbrennt, bist du alleiniger Besitzer des ganzen Schadens. Die Versicherung wird dann, zu recht, jegliche Zahlungen verweigern. Die Versicherung kann dir den Fehler in der Elektroanlage auch einfach nur unterstellen. Du müsstest dann beweisen, dass alles normgerecht ausgeführt war. Normalerweise genügt es dann, die Fachkraft zu benennen, welche die Arbeiten ausgeführt hat und man ist aus dem Schneider!

MfG Peter(TOO)