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Thema: Chip vor Induktionsstrom schützen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Hallo Igor.

    1. Grundsätzlich ist es verboten im selben Kabel Klein- und Niederspannung zu führen.
    Wenn da einer einen Nagel durch Kabel schlägt, kann dein ganzer Pi, und alles was da dran hängt, unter Netzspannung stehen. Zudem müsste am Pi aller mit 1.5mm² audgelegt sein, um die 16A des LS der Steckdose am Kabel verkraften zu können.

    2. Eine abgeschirmte Leitung bringt dir gar nichts, für Störungen welche über den Steckdosenkreis kommen, da müssten die Adern schon einzeln geschirmt sein.

    3. s geht nur mit einer kompletten galvanischen Trennung zwischen Pi und dem Kreis mit dem Schalter. Zudem muss die Trennung so ausgelegt sein, dass sie 230V standhält. Da gibt es auch wieder Normen, welche einzuhalten sind, z.B. mindestens 3mm Kriechstrecke, Isolation für mindestens 500VDC, EMV usw.

    4. Für den Optokoppler gibt es andere Lösungen. Man kann ein RC-Glied als Vorwiderstand nehmen. Den Widerstand benötigt man um die Einschaltspitze zu begrenzen, damit die LED überlebt, das C bildet dann mit dem R den Vorwiderstand.
    Kann dann so aussehen:
    http://www.bader-frankfurt.de/kapazitivwiderstand.htm
    http://www.ne555.at/2014/index.php/s...v-netzspannung

    Eine andere Möglichkeit ist ein Trennrelais. Auch hier muss man auf den Herrn VDE achten!

    MfG Peter(TOO)
    Manchmal frage ich mich, wieso meine Generation Geräte ohne Simulation entwickeln konnte?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
    Wenn da einer einen Nagel durch Kabel schlägt, kann dein ganzer Pi, und alles was da dran hängt, unter Netzspannung stehen.
    Ich verstehe den Punkt. Könnte man sich da mit einem Überspannungsschutz vor dem PI absichern?

    Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
    Zudem müsste am Pi aller mit 1.5mm² audgelegt sein, um die 16A des LS der Steckdose am Kabel verkraften zu können.
    Hier wittere ich ein Missverständniss. Ich möchte nicht die 230V / 16A der Steckdose in den Pi schicken. Es geht um andere Adern im selben Kabel, die erstmal nichts mit der Netzspannung zu tun haben.



    Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
    4. Für den Optokoppler gibt es andere Lösungen. Man kann ein RC-Glied als Vorwiderstand nehmen. Den Widerstand benötigt man um die Einschaltspitze zu begrenzen, damit die LED überlebt, das C bildet dann mit dem R den Vorwiderstand.
    Kann dann so aussehen:
    http://www.bader-frankfurt.de/kapazitivwiderstand.htm
    http://www.ne555.at/2014/index.php/s...v-netzspannung
    Vielen Dank, sehr wertvoller Hinweis! In die Richtung werde ich mal recherchieren.

    Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
    Auch hier muss man auf den Herrn VDE achten!
    Der ist ja zum glück nicht immer in vollem Unfang für jeden bindend.

    Alles Gute,
    Igor

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Hallo Igor,
    Zitat Zitat von LumixIgor Beitrag anzeigen
    Hier wittere ich ein Missverständniss. Ich möchte nicht die 230V / 16A der Steckdose in den Pi schicken. Es geht um andere Adern im selben Kabel, die erstmal nichts mit der Netzspannung zu tun haben.
    Mit dem Nagel passiert aber genau das!
    Der LS schaltet erst bei Strömen über 16A ab.
    Damit er bei einem Kurzschluss richtig schalten kann, müssen da Ströme über 100A fliessen können !!!

    Zitat Zitat von LumixIgor Beitrag anzeigen
    Der ist ja zum glück nicht immer in vollem Unfang für jeden bindend.
    So lange es gut geht!
    Bei einem Un- oder Todesfall bist du schnelle in U-Haft als du denkst!
    Abgesehen von Schmerzensgeld und den Unfallkosten. Die holt sich dann deine Versicherung bei dir.

    Grundsätzlich brauchst du eine Befähigung um am Stromnetz rumzubasteln, die bekommst du aber nur als Elektriker oder als unterwiesene Fachkraft für bestimmte Tätigkeiten.
    Wer sich nicht daran hält, macht sich eben strafbar, besonders wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden.

    Verurteilt wirst du übrigens wegen Fahrlässigkeit, dies Definition solltest du in eurem Strafgesetz finden.

    Und nicht vergessen: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

    Wenn du dem Richter sagst, dass du die VDE-Vorschriften nicht kennst, hast du dich schon selbst der Fahrlässigkeit überführt, weil du dann gar nicht hättest da rumfummeln dürfen.
    Wenn du sie kennst und zuwiederhandelst, ist das auch fahrlässig.
    Egal wie du dich drehst und windest, du kommst aus der Nummer nicht mehr raus.

    MfG Peter(TOO)
    Manchmal frage ich mich, wieso meine Generation Geräte ohne Simulation entwickeln konnte?

  4. #4
    Neuer Benutzer Öfters hier
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    Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
    Mit dem Nagel passiert aber genau das!
    Ah, den Gedankensprung hatte ich nicht, dass sich das auf den Nagel bezog. So macht es aber Sinn!

    In die rechtliche Grauzone begebe ich mich sehenden Auges und tue alles, um einen Unfall zu vermeiden und mich nicht dem Vorwurf der Fahrlässigkeit auszusetzen.
    Um deine Signatur aufzugreifen; "Manchmal frage ich mich, ob 'deine' Generation all die Dinge hätte vollbringen können, wenn sie mit Risiko genauso umgegangen währe, wie 'meine' Generation."

    Alles Gute,
    Igor

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Zitat Zitat von LumixIgor Beitrag anzeigen
    wenn sie mit Risiko genauso umgegangen währe, wie 'meine' Generation.
    Ich denke, man kann/darf wirtschaftliche Risiken nicht mit dem Risiko der Entstehung von Sach- und Personenschäden (die eine Privatperson kaum stemmen kann) vergleichen.

    Was man mit deinem Verständnis von Risikobereitschaft erreichen kann, sehen wir ja bei der Atomkraft, der Umweltzerstörung, den Antibiotika im Groß-Mast-Tierfreisch, im Bankensektor, und und und ...
    Meine Empfehlung: Leg eine Schaltleitung in die Teppichkante und gut is.

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