Displays und andere Robotik-Hardware, die ich bisher gekauft habe, und die nicht wie beschrieben für die entsprechende Zielplattform einwandfrei funktioniert haben, habe ich bisher immer erfolgreich während der Garantiezeit an den Verkäufer zur Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeschickt, denn es liegt ja ein Mangel im Kaufobjekt vor: es bietet nicht die zugesagten Eigenschaften, denn es funktioniert ja schlichtweg nicht.
Also: Rückgabe, Kaufpreis zurück.
Was sollen wir uns damit rumärgern, wenn die Hersteller ihre Hausaufgaben nicht machen?
Wir sind nicht verpflichtet, deren Mängel zu beheben, das müssen die schon selber machen!
Wenn DIE Geräte anbieten und beschreiben als "TFT Display für BBB /Arduino / wasauchimmer", dann müssen sie auch damit funktionieren, die Beweispflicht liegt bei IHNEN !
Geschäftsbeziehungen bestehen aber nur mit dem Händler, also muss der Händler dafür geradestehen!
(ps,
nach Fernsabsatzgesetz kann man ja sogar ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten, also müssen wir noch nichtmal nachweisen, wo das Problem oder der Defekt liegt, oder ob überhaupt. Danach gilt die Garantiezeit (mind. 6 Monate), danach Gewährleistung, dann muss der Käufer allerdings den Mangel nachweisen, und dass dieser bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.)
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