Die "orginal" Spielgel sind nicht motorisiert klappbar. in dem Moment wo sie modifizert werden, sind es keine Orginale mehr. Und wurden so nicht zugelassen.

Die modifizierten Spiegel müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Bei allen Geschwindigkeiten (Fahrtwind) keine Veränderung der Position.
Bei Vibration (Buckelpiste) und "normaler" Belastung (Schnee, Regen, Wind)keine Veränderung der Position.
Bei Kollision (Belastung mit ? Newton) nachgeben.
Durch den Umbau dürfen keine negativen Veränderungen bezüglich der Verletzungsgefahr für Passanten/Radfahrer etc. auftreten.

In Europa haftet der Inverkehrbringer für das Produkt.
Also das Fahzeug als Versuchsträger zulassen und die Versicherung entsprechend ändern.
Ersteres spaart Steuern, letzteres frisst das Erspaarte mehrfach wieder auf.

Da KFZ Bordelektrik überwiegend 12VDC hat, braucht es pro Spiegel einen 12 Motor und 2 Endschalter.
Der Klappmechanismus kann entweder die horizontale Achse der elektrischen Spiegelverstellung ersetzen oder zusätzlich eingebaut werden.

Erste Überlegung ist welche 'Bewegung führt der Speigel beim mechanischen abklappen genau aus.
Eventuell findet neben der Drehung um die Z-Achse auch noch eine Drehung um eine andere Achse statt oder eine (kleine) translatorische Bewegung entlang der Z-Achse.
Zweite Überlegung: ist der vorhandene Aufbau für die notwendige Anzahl Lastspiele (min zwei mal am Tag mal 365 Tage mal 10 Jahre = 7210) ausgelegt oder verschleißt das vorher.
Ggf. Neukonstuktion der Spiegelhalterung unter Berücksichtigung der Motorisierung.
Überprüfung des Kabelbaums (Spiegelverstellung/ggf. Spiegelheizung) auf Eignung für die geforderte Anzahl Lastspiele (Kabelbruch durch zu steife Kabel)

Eigentliche Motorisierung:
Auswahl eines geeigneten Motors unter Maßgabe der Bordspannung, der Platzverhältnisse und Umweltbedingungen (Regen bei Fahrtwind, Luftfeuchte, Temperatur).
Konstruktion der Antriebsmimik
Auswahl der Endschalter unter Maßgabe der Platzverhältnisse und Umweltbedingungen.

Planung und Aufbau der Elektronik.

Das ist jetzt mal ganz grob.

Maschinenbauer im Sondermaschinenbau zu sein ist schon schön. Man macht einen Vorvertrag, erstellt ein Pflichtenheft indem man sich aus den Vorstellungen des Kunden eine praktikable Lösung ausdenkt. Macht damit einen Vertrag mit dem Pflichtenheft und arbeitet die Lösung detailiert aus, fertigt das ganze und liefert. Alles was der Kunde reklamiert wird gegen das von Ihm unterschriebene Pflichtenheft geprüft.
Und Vertriebler muß man im Zweifelsfall mal voll ins offene Messer laufen lassen. Natürlich muß dann in der Betriebsinternen Kommunikation schon frühzeitig erkennbar sein das man fachlich begründete Zweifel an der realisierbarkeit des "Rosa Wolkenschlosses" hat. So bin ich einen beratungs- und lernresistenten Vertriebsleiter losgeworden. Es kommt nur darauf an daß das Geld das die Firma draufgelegt hat die richtige Kostenstelle belastet, dann hat das auch die richtigen Konsequenzen.