Das @ im angesprochenen Kontext ist sicher nicht patentierbar. Einmal fehlt die Neuigkeit wie Peter ausführt. Damit fehlt gleich die nötige Erfindungshöhe - das ist eine Art Abstand zum "Stand der Technik". Schließlich wird das @ als nichtgegenständliche Neuigkeit *) sicherlich allenfalls in die Familie "Markenrecht" oder "Urheberrecht" geschoben, passt also nicht ins landläufige Patentwesen. Dass ein einzelnes alphanumerisches Zeichen dann die nötige Substanz für einen Schutz bildet ist kaum glaubhaft; ich bezweifle daher stark dass ein einzelnes alphanumerisches Zeichen in beliebigen Kontexten in irgendeiner Weise schutzfähig ist.
*) Patentiert werden Vorrichtungen und Verfahren. Die neuartige Verwendung einer an sich bekannten patentierbaren Sache ist nur in seltensten Fällen schutzfähig, da die Erfindungshöhe darin begründet wird, dass eine Neuigkeit selbst gut ausgebildeten und umfassend informierten Fachleuten nicht ohne besondere Anstrengung einfällt.
Das halte ich für ein Gerücht. Ich habe gegen bewiesene Vorveröffentlichungen Patente erteilt bekommen, weil die Patentschrift nachweisen muss, das der Patentanmelder versteht wie die Neuigkeit überhaupt realisierbar/durchführbar/herstellbar ist. So ist z.B. ein flugfähiger, mann-(frau-)tragender Besen seit Jahrhunderten ausführlich beschrieben, ein tatsächlich so funktionierendes Luftfahrzeug dürfte aber dann doch patentfähig sein. Weil bis dato niemand weiß, wie so ein Besenstiel (ohne wesentliche Umbauten) zum Fliegen gebracht werden kann.... Und danach laut Patentgesetz (z.B. beim Streit) gehört sie dem, der sie als erster veröffentlicht hat und das beweisen kann ...
Soweit ich weiß wurde das Patent zum Heben von gesunkenen Schiffen mittels Styroporeinblasung aufgrund eines Micky Mouse Heftes von ??1949?? abgewiesen - dort war nicht Dagobert der Erfinder sondern Donald, Tick, Trick und Track .... Eine Patentanmeldung zur Hebung von gesunkenen Schiffen durch Bälle ... von Dagobert Duck in einem Comic ...
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