Das stimmt so nicht ... wenn der Patentinhalt zuvor publiziert wurde wird das Patent nichtig, aufgehoben. Wenn die Variante mit dem Umschlag oder Hinterlegung bei nem Anwalt gewählt wurde bleibt das Patent bestehen, der Inhaber ebenfalls, jedoch hat der Ersterfinder einen Bestandsschutz.
Hab einmal n Patent angemeldet und auch bekommen, würde ich niewieder machen. Gebrauchsmuster ist OK, aber Patent brrrrr.
Es gibt ein Verfahrenspatent und ein Vorrichtungspatent. Verfahren greift weiter ist langwieriger und schwieriger zu bekommen ... damit teurer.
Vom Ablauf her ist es so, das in D-Land die Patentanmeldung nach 1,5 Jahren offengelegt wird, bzw. werden muss. Das nennt sich dann Offenlegungsschrift, hat aber noch keine Patentrechtliche Konsequenz, man hat dann noch keine Rechte.
Einspruch kann man jederzeit vor der Erteilung einlegen, ohne Richter, einfach beim Patentamt, muss den aber schon begründen.
Auch nach der Erteilung kann man noch 3 Monate Einspruch einlegen, so lange bleibt die Erteilung schwebend. Erst danach geht es nur noch über Patentgericht ein Patent zu kippen.
Wenn es ein Patent in USA gibt kann nicht ein Anderer in D ein Patent anmelden ... hatte das Problem mit einem Patent aus Japan, das mir beinahe zum Verhängnis wurde ...
"Patent pending" kann teuer werden
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