Clark79@: Vielen Dank für den Link.
Peter@: Durch deine Informationen konnte ich mir ein Bild davon machen. Das ist sehr interessant.
Ich habe auch ein wenig recherchiert. Was die Frage bezüglich der Applikationen von ABB anbelangt, schreiben sie auf ihrer Homepage, dass der Kunde eine beliebige Firma mit der Programmierung beauftragen kann. Prinzipiell ist es jedoch üblich, eine Applikation direkt bei ihrem Robot Studio zu bestellen. Das Studio bietet neben der Erstellung von Offline-Software auch Schulungen an. Die gesamte Programmierung wird auf dem VirtualController vorgenommen. Ich nehme an, dass es ihr eigenes Produkt ist.
Was mich diesbezüglich interessieren würde: Bleibt der Urheberschutz von Mustern bei dem Beauftragten? Im Falle solcher Verträge wird ein Werkvertrag zur Programmierung von bestimmten Bewegungsabläufen unterschrieben. Bleiben die Urheberrechte bei dem Auftragsgeber oder bei der beauftragten ABB? Oder werden Lizenzen verkauft? Dann würden die Lizenzen auf eine bestimmte Dauer verkauft werden, und man müsste jeweils einen neuen Beitrag bezahlen.
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