.. Aber mal so gedacht: die meisten AGs interessieren sich nicht dafür .. kommt was mit großer Gewinnspanne bei raus, kann der AG .. einklagen.
Na ja, dann ists aber schon spät.

Vor allem heute, im Zeitalter der Globalisierung, werden immer mehr Arbeitgeber irgendwelche Vereinbarungen mit andern Firmen haben, die mit andern Firmen kooperieren die mit andern . . . sodass Du im weitesten Sinn ins "Netz" der Geschäftsinteressen Deines Arbeitnehmes fällst. Ausweg gibts nur wenn man das vorher - möglichst nebulös (und damit sehr weit gefasst) als möglichst kurzen Anhang zum eigenen Arbeitsvertrag hinzufügen lässt. Beispielsweise (ohne jegliche Haftung *ggg*) ".. Nebentägigkeiten ohne Störung der hier definierten Beschäftigung sind nach Meldung zulässig, beispielsweise auf dem Gebiet der Luftfahrt; damit sind Erfindungen auf diesen Gebieten auch freie Erfindungen, selbst wenn der Arbeitgeber dann im weitesten Sinne auf diesem Gebiet tätig geworden ist ..".

Tchibo - ach ja, schon im ersten Posting. Na ja - da wäre vielleicht eine eigene Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldung nützlich gewesen. Die kann man (ok, vielleicht nicht jeder) für kleines Geld selbst hinkriegen. Dazu kann man evtl. auch mal die eine oder andere Gruppe "freie Erfinder" kontaktieren. Aber das auszuführen bin ich jetzt zu faul.