Hallo oberallgeier.

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... haust Du den dann in die Pfanne?
Scheinbar hast du meine Nicht-Ernsthaftigkeit an der monierten Stelle ebenso wenig erkannt wie ich die deine.
Ein beiderseitiges "Im Zweifel für den Angeklagten" wäre natürlich auch ein Weg gewesen.

Aber es stimmt schon: Beim wiederholten lesen merke ich allmählich, dass man meinen "ersten April" wirklich auch ganz anders auffassen kann als er gemeint war. Es tut mir Leid, wenn ich dir da zu nahe getreten bin!