Für die "Abnahme" von Luftfahrzeugen ist das Luftfahrtbundesamt zuständig, nicht der TÜV. Das LBA kann aber bestimmte, entsprechend ausgebilden und geprüften Personen (Freigabeberechtigtes Personal der Kategorien A, B1, B2, B3 und C ...) die Berechtigung für Prüfarbeiten und Freigabe von Arbeiten an Luftfahrzeugen erteilen. "Ein Hubschrauber" kann dabei in verschiedene Kategorien fallen, beispielsweise auch Eigenbauten (=> besondere Bestimmungen), je nachdem ob z.B. nur zum Spass oder als Liniendienst geflogen wird.
Auch hier gibt es verschieden Klassifizierungen. Angefangen beim Serienkraftfahrzeug, daneben strassentaugliche Sportgeräte (die evtl. auch nur mit Sonderlizenz gefahren werden dürfen) etc. Recht aufwendig ist die Prüfung z.B. von Dampfkesseln oder ähnlichen Industrieausrüstungen. Der Ausdruck "eine TÜV-Zertifizierung" ist tatsächlich extrem blauäugig/unbedarft.... bräuchte eine TÜV-Zertifizierung ...
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