Du brauchst keinerlei Qualifikationen, du mußt nur ein Gewerbe anmelden und dich mit den Finanzamt rumschlagen.
Ermal mußt du eine passende Rechtsform für das Gewerbe auswählen, dann Rechnungen schreiben usw.
Zitat: Oder wenn ich zumindest beim Verkauf ausdrücklich noch dazuschreibe, dass die nicht für Maschinen geeignet sind, dass der Käufer selber dann die Verantwortung haftet?
Für Qualität gibt es kein gesetzlichen Anspruch, wenn du in deinen Angebot die Qualität der Wahheit entsprechend beschreibst, ist das schon ausreichend.
Wenn du an Privatkunden verkaufts, solltes du natürlich ein Zettelchen oder besser eine Anleitung beilegen, die auf die Gefahren des Produkts sowie auf unsachgerechte benutzung hinweisen.
Damit kann man dann die Haftung bei unsachgerechte Benutzung ausschließen.
Grundsetzlich bestimmst du selbst, ob und wieviel du für deine Produkte Haftes. Es gibt da nur wenige Ausnahmen, z.B. Autobremsen oder Medizinische Geräte etc.
Allerdings muß du alles rechtlich korrekt in deinen AGB, im Kaufvertrag oder Rechnung sowie im Angebot beschreiben.
Eine gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibt es übrigens auch nicht, dies wird häufig mit der Gewährleistung verwechselt. Die Gewährleistung ist, um es mit einfachen Worten auszudrücken,
das Recht eines Privatkunden das Produkt in einen einen einwandfreien Zustand zu bekommen. Das bedeutet, das Produkt darf bei der Lieferung keine Mängel haben. Privatkunden haben dann 2 Jahre Zeit dieses zu beanstanden. Beispiel, wenn du jemand ein Auto verkaufts das 100PS haben soll aber eines mit 50PS lieferst, dann hat der Kunden 2 Jahre Zeit, zu verlangen das du ihn ein 100PS Auto lieferst.
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