hmm das müsste ja auch bedeuten, dass wenn ich ein Apple Aufkleber auf meinen No-Name Mp3-Player drauf klebe, ich auch gegen Apple Rechte verstoßen würde?
Ich will ja nicht mein Modell (Nachbau) irgendwann verkaufen bzw. als Massenware produzieren.
Auf den Platinen steht Youbot eigentlich nur drauf, damit ich die Belichtungsvorlage zuordnen kann.
Es wird ja auch kein 1:1 Modell, sondern es soll sich dem Youbot nur ähneln (mobile Plattform mit Mecanum-Räder und ein Roboterarm)
Meinen Kuka-Roboterarm hat Kuka schon entdeckt. Da hat sich bis jetzt keiner beschwert.
Eigentlich bin ich nur ein Fan von Kuka / Roboter / Youbot.
Mich würde es trotzdem interessieren, in wiefern ich gegen Namensrechte verstoße.
Auf jedenfall danke für den Hinweis.
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