Funkgeräte unverändert und für den vorgesehenen Zweck zu benutzen, ist völlig legal, wenn sie eine allgemeine Zulassung (so wie die Kaufhaus Funkgeräte) besitzen.

Das, was du überlegst, ist gleich aus 2 Gründen illegal: Du planst, die Geräte zu verändern und du planst, sie für einen, in der Zulassung nicht vorgesehenen, Zweck ein zu setzen.

Das Vorhaben ist nicht nur illegal, es gibt auch einige, die ein Interesse haben, dass du von der Behörde daran gehindert wirst: Hersteller und Vertreiber von solchen Diebstahlssicherungen, Hersteller von Kaufhaus Funkgeräten, Benutzer von Kaufhaus Funkgeräten, Benutzer der benachbarten Frequenzen usw. Es würde zu weit führen, das vollständig auf zu zählen. Es ist also auch sehr unklug, über ein solches illegales Vorhaben öffentlich zu posten.

@Joe: Selbst ein Funkamateur darf das nicht. Als Funkamateur darf ich lediglich Amateurfunk Geräte bauen und damit Amateurfunk betreiben. Das Aussenden eines Peilsignals zur Diebstahlsicherung ist sicher kein Amateurfunk und ein solcher Peilsender ist kein Amateurfunk Gerät.

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