@markusj:Ja, klar. An die Juristen hab ich wieder mal nicht gedacht. Wie immer gilt auch hier: Erst nachdenken, und im Zweifelsfall die Finger von etwas lassen, wenn man sich nicht sicher ist, was man tut.
Vermutlich ist man ja sowieso schon dran, wenn man das Geraet fuer irgendetwas verwendet, was nicht in der Anleitung explizit beschrieben ist :P
Hier gehts darum, die Heizleistung weiter nach unten zu regeln, als fuers Grillen vermutlich vorgesehen ist - das ist wohl harmlos, wenn's klappt.

Irgendwann verfasse ich mal eine 200-Seiten-Signatur, die juristisch wasserdicht ist und alle Beteiligten von jeder Schuld befreit. Die Kurzfassung lautet jedenfalls: Hirn einschalten.

Cool jedenfalls, dass es mit der Aluplatte klappt.