ich weis nicht inwiefern das rechtlich zulaessig ist ; vorher erkundigen!
wenn man pech hat hat man sonst hat man (wenn man pech hat) ein prima geraet das man nicht verwenden darf. die vorschriften sind (aus gutem grund) zimlich streng; so ist es z.b. verboten folgendes mitzunehmen:
feuerzeug, streichholz o.ae.
taschenrechner
handey (wenn nicht explosionsgeschuetzt)
taschenlampe, kleine lampe am schluesselbund (wenn nicht explosionsgeschuetzt)
laserpointer
alles was funkenflug verursacht
alles was eine gefaerliche erwaermung (egal wovon) verurschaen kann
alle elektrogeraete welche nicht explosinsgescheutzt sind (teilweise gibt es ausnahmen fuer armbanduhren)
stellenweise kommen vorschriften gegen elektrostatische aufladung hinzu
und noch vieles mehr