Das ist zumindest in der Deutschen Verfassung klar definiert, das Recht des Eizelnen hört dort auf wo er der Recht Anderer einschränkt (oder so ähnlich formuliert) In der Verfassung ist auch festgehalten das Jeder ein Recht auf Körperliche Unversehrtheit besitzt UND diese auch verteidigen darf. Allerdings nur im Ramen der Verhältnismäßigkeit der Mittel was letztendlich bedeutet, wer sich nicht verprügeln lässt macht sich schuldig!
Eigenartige Auslegung unseres Grundgesetzes aber daran hat sich unsere Regierung eh noch nie orientiert.
Unter recht auf Körperliche Unversertheit verstehe ich auch UNVERSERT also KEIN einziges Haar "verbogen". Welches Mittel nötig ist diese Unversehrtheit zu garantieren ist (mir) vollkommen egal. Wenn ein erhobener Finger (das darfst Du nicht) ausreicht ist das OK, wenn der der mir bösen antun will nur mit eine MP gestoppt werden kann, ist das auch OK. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel wählt nicht das Opfer die wählt der Täter mit seinem Vorgehen gegenüber dem Opfer. Nach den Regeln der Demokratie "können" Bürger welche sich nicht an deren Demokratische Regeln anpassen können/wollen und eine Gefärdung der Allgemeinheit darstellen letztendlich aus dieser Gemeinschaft ausgeschlossen werden! Das würde bedeuten sie verlieren damit alle Demokratischen und sozialen Rechte sind quaie "Vogelfrei"! So etwas ist Gott sei dank in D allerdings noch nie praktiziert worden. Steht allerdings ähnlich formuliert auch irgendwo geschrieben...
Gesetze haben wir mehr und hart als genug, aber niemand der diese auch konsequent durchsetzt/anwendet aber richtig, Richter, Schöffen, Anwälte, Verteidiger......wollen auch leben und ihre Brötchen verdienen.
Gruß Richard
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