Ich seh schon wir brauchen mehr juristen.
Bilder mit mehr als 6 Personen gelten als Gruppenaufnahmen bei der einzelne Personen nicht mehr im Vordergrund stehen. Daher ist eine Veröffentlichung möglich. Ich bin mir nicht ganz sicher ob das auch geht wenn die Namen darunter stehen, aber egal.
Was ich mit bei Street-XYZ immer gefragt hab: Wie ist das bei Mehrfamilienhäusern? Wenn ein Anwohner der Veröffentlichung nicht zustimmt wird das Haus nicht angezeigt (soweit alles klar), aber was ist wenn ein Mieter im Haus unbedingt will, dass sein Haus dargestellt wird (z.B. weil er seine Geschäftsräume dort hat und bedingt die Werbemöglichkeit übers Internet nutzen will) Wer gewinnt dann?
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