Juristen duerften sich soweit ich weis garnicht dazu aeusern weil kostenlose Beratungen verboten sind.

Ja die Mehrpersonenregelung ist mir schon bekannt wobei diese nicht an einer best. Anzahl an Personen gemessen wird. Es gilt auch hier das eindeutig erkennbar sein muss dass diese nur Beiwerk zu dem eigentlichen Thema sind. Also wenn ich die 50m hohe Kirche fotografiere juckt der eine Passant der durchs Bild laeuft auch nicht. Aber im Worst Case ist sowas immer Richterentscheid - und wie jeder weis "vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand".

Eigentlich wollte ich auch nichts ueber die Personenregeln aussagen sondern eher ueber Objekte, welche keine persoenlichkeitsrechte haben. Also Eigentlich ist es dem pol. Druck und der toleranz von G. zu verdanken das man ueberhaupt einspruch einlegen darf. In vielen Laendern mit aehnlichen Gesetzestexten gab es darueber garkeine Diskussion ob man sein Haus ausblenden darf. Lt. Gesetzt hat ein Haus eben kein Anspruch auf privatsphaere.

Ich moechte nicht sagen das mir gefaellt was da mit Streetview angefangen hat (mein Haus ist auch nicht drinn ) aber der Gesetztgeber ist leider noch nicht ins digitale Zeitalter vorgedrungen und somit ist eine Forderung nach Anpassung der Gesetzte sinnvoller als sich auf die Firmen zu stuerzen die mit einem erlaubten Dienst etwas Kohle machen wollen.