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Thema: UKW Sender

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Powerstation Test
    Hi,
    ich habe auf 2,4 GHz mit 10mW Sender und Rundstrahler, sowie 8dB Richtantenne am Empfänger problemlos (und legal) über einen Km überbrücken können, Video und Audio.
    Sowas geht also selbst in Deutschland.
    Vorraussetzung ist natürlich freie Sicht, das ist ja bei dir gegeben.

    Wo im Ausland ist das denn erlaubt UKW Sender mit höherer Leistung zu betreiben ?
    Welche Bandbreite soll der UKW Sender denn haben ?
    Was willst du eigenltich übertragen ? Musik, Daten, Sprache ?

    Gruß
    Christopher

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Schöner Erfolg, gratuliere.
    Ob man - falls es verlangt wird - mit 2 Richtantennen noch mehr
    raushölt? VG Micha

  3. #13
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Ob man - falls es verlangt wird - mit 2 Richtantennen noch mehr raushölt?
    Jep.
    Nehmen wir mal an, du verwendest sowohl beim Sender als auch beim Empfänger Richtantennen mit großer Verstärkung, dann sollten locker 10Km und mehr drin sein.
    Leider sind beim Sender Richtantennen verboten.

    Die Sendeleistungen werden häufig extrem unterschätzt.
    Funkamateure kommen, bei guten Bedingungen, mit 5W oder weniger um die halbe Welt.
    Einen Amateurfunk Repeater auf VHF /UHF kann man, je nach Standort,
    problemlos aus 50-100Km Entfernung mit 100 mW aus dem Handfunkgerät erreichen.

    Also Vorsicht mit Eigenbau Sendern und Verstärkern!
    Oft wird man weiter gehört, als einem lieb ist.
    Und dann wir es schnell teuer.

    Gruß
    Christopher

  4. #14
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Schade.... D, das Land der Verbote?....... gerade, weil Richtantennen die
    Sendeleistung nicht verstärken, sondern bündeln, tragen diese zur
    Reduzierung des "Elektrosmogs" bei. Aber, wie ich schon schrieb....
    ist hier kein Juristenforum.... VG Micha

  5. #15
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
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    Hallo!

    Ich habe vor zig Jahren im 2 m Band (144-146 MHz) und zwei 13-element Yagi-Antennen mit einem Freund (70 mW Sender) über 70 km täglich gesprochen, also bei "normaler" Propagation.

    Mein DX im Contest war über 500 km auf CW mit 10W Senderleistung ("home made" TX) und sehr guter Propagation auf 2m.

    vy 73

    MfG

  6. #16
    Super-Moderator Robotik Visionär Avatar von PicNick
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    Das ist in der Tat kein Juristenforum. Hier sind aber eine Menge Normalbürger, die Gesetze etc. zur Kenntnis nehmen und sich danach richten.
    Die Einschränkung von bastlerischem Genie ist durchaus zulässig, wenn andere gefährdet oder belästigt werden können.
    mfg robert
    Wer glaubt zu wissen, muß wissen, er glaubt.

  7. #17
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Jaecko
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    Zitat Zitat von chr-mt
    Oft wird man weiter gehört, als einem lieb ist.
    Und dann wir es schnell teuer.
    V.a. wenn man mit dem Sender das direkt am Radio-Bereich angrenzende BOS-Band (~74 - 87MHz) erwischt und stört, wo dann im Extremfall Leute draufgehen oder mehr zerstört wird, als eigentlich sein hätte müssen, weil Rettungswägen/Feuerwehren nichts von nem Einsatz mitkriegen.

    z.B. http://www.merkur-online.de/nachrich...mm-967139.html

    Wenn man nahe bei einem dieser BOS-Relais wohnt und man eine Frequenz auf dem Unterband erwischt, reicht schon eine sehr geringe Sendeleistung; das Relais "übernimmt" dann die weitere Ausbreitung.

    (Dabei ändert auch die oft so vielgelobte Umstellung auf Digitalfunk nichts. Funk bleibt Funk und kann durch anderen, stärkeren Sender überdeckt werden, egal ob analog oder digital...)
    #ifndef MfG
    #define MfG

  8. #18
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Dem stimme ich voll und ganz zu, elektromagnetische Verträglichkeit, so
    auch die geordnete Regulierung von HF zur Signalübertragung ist eine
    unbedingte Notwendigkeit. Problematisch mit den Rechtverständnis wird es
    jedoch bei solch Dingen, wie Verbot von Richtantennen oder optischer
    Nachrichtenübertragung (gefährliche Laser sind hier nicht gemeint) über
    Grundstücke hinaus, diese Bestimungen offensichtlich nicht zur Schadens-
    abwehr, sondern der Untermauerung von Kommunikationsmonopolen
    dienen. Jedoch, es soll hier nicht zum Gesetzesbruch aufgefordert
    werden. Es ist nur eigenartig, dass auf viele technische Fragen oftmals
    statt einer Antwort kommt, was alles verboten ist. Naja, wie gesagt,
    gehört nicht zum Thema. VG Micha
    gleich geantwortet wird, was

  9. #19
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Schade.... D, das Land der Verbote?.......
    Verglichen mit der Situation vor 30-40 Jahren, ist das Heute sehr liberal.
    Vieles was früher eine Straftat war, ist Heute nur noch eine Ordnungswiedrigkeit, bzw. ist Heute sogar legal.
    gerade, weil Richtantennen die
    Sendeleistung nicht verstärken, sondern bündeln, tragen diese zur
    Reduzierung des "Elektrosmogs" bei.
    So lange du nicht mitten in der Hauptabstrahlrichtung stehst.
    Da können sehr schnell die zulässige Werte überschritten werden.
    V.a. wenn man mit dem Sender das direkt am Radio-Bereich angrenzende BOS-Band (~74 - 87MHz) erwischt und stört, wo dann im Extremfall Leute draufgehen oder mehr zerstört wird, als eigentlich sein hätte müssen, weil Rettungswägen/Feuerwehren nichts von nem Einsatz mitkriegen.
    Dann könnte es sogar sein, daß man als Anerkennung für seine tolle elektronische Bastelei einen Platz in einer günstigen 1 Zimmer - Wohngemeinschaft vom Staat gestellt bekommt.

    Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:
    Einen HF Verstärker oder Sender selber zu bauen, ohne unerwünschte Aussendungen auf anderen Frequenzen zu erzeugen, ist alles andere als einfach.
    Ohne die nötigen Messmittel wie zB. einen Spectrumanalyzer und das nötige Know How dürfte es schwierig bis unmöglich werden, das vernünftig in den Griff zu bekommen.
    Ich würde auf fertige Komponenten zurückgreifen, die in dem entsprechenden Land eine Zulassung haben.

    Gruß
    Christopher

  10. #20
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Bei der Richtantennenproblematik bezog ich mich auf einen zugelassen
    Frequenz- und Leistungsbereich. Also ungefährliche wenige mW.
    Nun auch zum Thema; CB-Funkgeräte sind legal betreibbar. Eingriffe in die
    Geräte, sowie direkte Nutzung Derselben für andere Dinge als Sprache
    könnten jedoch auch einen Rüffel seitens des Gesetzgebers nachsichziehen.
    Interresant wäre hier eine Rückbesinnung auf das Prinzip des Optokopplers.
    Zwar keine elegante technische Lösung, möglicherweise reichen 300baud
    zur Lösung des Problemes. VG Micha

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