Bei der Richtantennenproblematik bezog ich mich auf einen zugelassen
Frequenz- und Leistungsbereich. Also ungefährliche wenige mW.
Nun auch zum Thema; CB-Funkgeräte sind legal betreibbar. Eingriffe in die
Geräte, sowie direkte Nutzung Derselben für andere Dinge als Sprache
könnten jedoch auch einen Rüffel seitens des Gesetzgebers nachsichziehen.
Interresant wäre hier eine Rückbesinnung auf das Prinzip des Optokopplers.
Zwar keine elegante technische Lösung, möglicherweise reichen 300baud
zur Lösung des Problemes. VG Micha