Hartmut hat soweit Recht. Allerdings gibt es noch eine zweite "Ausnahme" bzgl. TÜV-Abnahme. Wenn der Motor durch die Pedalbetätigung eingeschaltet wird, also unterstützend eingreift, maximal 250W hat und die Leistung bei 25km/h abgeregelt wird, ist das Fahrzeug dann auch noch Zulassungs- und Versicherungsfrei.
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