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Thema: Verlustvortrag in die Folgejahre (Finanzamt)

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Verlustvortrag in die Folgejahre (Finanzamt)

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    Hallo zusammen,

    das hier richtet sich hauptsächlich an die vielen Studenten hier im Forum (andere Kommentare sind natürlich auch erwünscht). Damit hat sich sicherlich der ein oder andere schon einmal damit beschäftigt.

    Es geht um den Verlustvortrag in die Folgejahre bei z.B einem Studenten. Damit kann man z.B Werbekosten in das nächste Jahre mitnehmen und anhäufen. Irgendwann hat man zu versteuerndes Einkommen und dann wird der ganze Batzen gegengerechnet.

    Meine offenen Fragen hierzu:

    1)

    Müssen die Ausgaben in dem Jahr höher als die Einnahmen sein? Oder kann man Ausgaben auch mitnehmen, wenn man zwar Einkommen hat, welches größer als die Ausgaben war, aber unter der Steuerfreigrenze blieb?

    2)

    In welcher Form muss man dem Finanzamt mitteilen, dass es eben eine "Verlustbestandsaufnahme" machen soll. Automatisch hab ich mittlerweile rausbekommen wird das logischerweise nicht gemacht.



    Vielleicht hat einer von euch damit schon Erfahrung gemacht.


    Viele Grüße,
    hacker
    Ich würde ja gern die Welt verändern..., doch Gott gibt mir den Quellcode nicht!

  2. #2
    Moderator Robotik Einstein Avatar von HannoHupmann
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    Würde mich wundern, wenn du als Student so hohe Werbekosten hast, dass sich der Aufwand lohnt. Ich hatte meistens schon das Problem, dass mir das Finanzamt nicht mehr als 10€ gezahlt hätte und dafür aber eine Stunde Formulare hätte ausfüllen müssen. Da hab ich in der Zeit mehr verdient als durch die Steuerrückforderung.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Begeisterter Techniker
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    Hi,

    folgenden Tip kann ich Euch geben:
    Während des Studiums Rechnungen von Büchern, Arbeitsmaterialien, Computer und Zubehör sammeln.

    Wenn diese Materialien später im Berufsleben noch gebraucht werden, können diese Aufwendungen dann als Unkosten von der Steuer abgesetzt werden. Nennt sich Umwidmung.


    Viele Grüße

    Christian

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Vitis
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    es gibt keine "Unkosten", nur Kosten und Erträge
    Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von Hessibaby
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    Die Kosten für gerinwertige Wirtschaftsgüter kannst Du nur im Jahr der Entstehung absetzen. Die für Wirtschaftsgüter >500 Euro werden üblicherweise linear abgeschrieben. Wenn Du dir dieses Jahr ein Notebook für 1000 Euro kaufst kannst Du nächstes Jahr nur noch 750 Euro aktivieren, und wenn Du 2013 erst fertig bist 1 Euro ( Erinnerungswert )
    Das mit der Umwidmung ist leider sehr unterschiedlich geregelt, und dann auch noch vom guten Willen des Finanzbeamten abhängig.

    Tipp : Geh zum Finanzamt und lasse Dich dort beraten. Die sind dazu gesetzlich verpflichtet ! Und das ist kostenlos

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum

    Gruß aus dem Ruhrgebiet Hartmut

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