-
-
Erfahrener Benutzer
Robotik Einstein
Nun ich meine Masse nicht Gewicht.
Auf der Erde mit ein g Fallbeschleunigung entspricht zwar eine Masse von 1kg einer Gewichtskraft von 9,81N aber der Ausgleich der Gewichtskraft durch ein Gegengewicht ändert nichts an der Tatsache das die Physik die Massenträgheit und das Beharrungsmoment im Programm hat.
Und die sind nun mal abhängig von der Masse.
Glaub mir ich mache das seit fast 15 Jahren beruflich, ich sauge mir die Fragen nicht aus den Fingern nur um dich in schwitzen zu bringen.
http://www.stoewer-getriebe.de/Worte...erzeichnis.pdf
Such nach Beharrungsmoment!
Und aus den Massen aller Komponenten an der Kameragondel ergibt sich dann die Gewichtskraft die du per Gegengewicht augleichst.
Damit machst Du es aber nur doppelt so Schlimm, da du grade die zu bewegende (und abzubremsende) Masse verdoppelt hast.
Und nun wirft uns die Physik noch den Knüppel des Imuls Erhaltungs Satzes zwichen die Beine.
Bedingt durch die Massenträgheit möchte die einmal beschleunigte Masse ihre Beweging in diesen Vektor gerne beibehalten.
Damit wird nun der Kranausleger mindestens auf Biegung und wenn der Masseschwerpunkt nicht in der neutralen Faser des Kranauslegers liegt auch auf Torsion belastet. Wenn die Länge größer als 10 mal der kleinsten Breite ist, tritt in Folge der Biegung auch noch eine Knickbelastung auf. Wie man das konstruktiv zu vermeiden versucht, sieht man sehr schön am Eifelturm.
Wenn du also eine Motorisierung und eine Steuerung planst und nicht einfach nur in blaue probieren möchtest. Sind das alles zu berücksichtigende Faktoren.
Da sich dein Kran im Zweifelsfall über den Köpfen von Personen befinden kann, kommt da dann auch der Gesetzgeber dazwichen.
Es ist egal ob du das nur privat machst und selbst wenn du es schaffst das alle die dem Ding in die Nähe kommen dir einen Haftungsausschluß unterschreiben.
Da Verträge nicht über Gesetzen stehen, sind die dann hinfällig und deine Haftpflicht sagt dann auch daß dies den Rahmen des üblichen verlässt und holt sich alle ihre Auslagen mit Segen des Staates von dir zurück.
Ich selbst habe mit 12 eine Herkules C130 als RC Semiscale Model geflogen, und weis aus eigener Erfahrung wie da der versicherungstechnische Aufwand ist. Und wie schwer das ist das erst mal versichert zu bekommen.
Wenn du nicht per Konstrukionsrechnung und anderer Belege nachweisen kannst das dein kran nach besten Wissen und Gewissen und normgerecht Gebaut und betrieben wurde, bekommst du bei jedem Zivil- und Strafrechtlichem Prozess sofort grobe Fahrlässigkeit unterstellt.
PS auch ich habe schon mal einen Kameragalgen gebaut.
Das war allerdings noch zu 16mm Zeiten und mit einer SW Videokamera am Sucher.
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen