Wenn er auf dem eigenen Gelände fährt/fahren läßt ist ziemlich viel gestattet. Hätte im Fall der Fälle eventuell versicherungsrechtliche Konsequenzen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn er auf dem eigenen Gelände fährt/fahren läßt ist ziemlich viel gestattet. Hätte im Fall der Fälle eventuell versicherungsrechtliche Konsequenzen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Hoffentlich liegt das Ziel auch am Weg
..................................................................Der Wegzu einigen meiner Konstruktionen
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