Im Analogieschluß zu anderen Bezeichnungnen der Artbestimmung läßt es sich ziemlich deutlich herleiten, dass es auch Roboter geben muss die sich nicht selbst fortbewegen können, zumal es ja sogar nur eine verbreitete und nicht einmal die namensgebende Eigenschaft ist.

Ganz krass will ich es nicht ausdrücken aber auch wenn man mit der Bezeichnung automatisch eine Reihe von Fähigkeiten verbindet sollte man sich fragen, ob bei der Einschränkung einer der implizierten Fähigkeiten die Zuordnung zu der Art in Frage gestellt werden kann.

Stellvertretend sollte man sich überlegen, ob eine Fliege, die nicht mehr fliegen kann, oder noch nie fliegen konnte, ihre Zuordnung zur Art verdient.