Widerspruch :
Das ElektroG bzw. die Meldung ans EAR ist nur dann erforderlich wenn Produkte kommerziell und in Serie hergestellt werden. Mit der letzten Änderung sind zwar einige Verschärfungen aber auch einige Erleichterungen eingebracht worden. Kleinst- und Kleinmengen unter 50kg müssen nicht mehr registriert werden. Der Verwaltungsaufwand beim EAR ist einfach zu hoch und steht in keiner Relation zu den Einnahmen.
Wenn hauptsächlich kommerziell hergestellte Fertigkomponenten ( Netzteil, Leser und Board ) verwendet werden sind diese eh schon registriert. Also besteht von daher gesehen kein Handlungsbedarf.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Hartmut
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