Du darfst auch ohne Gewerbeanmeldung Geld verdienen, wenn es bei gelegentlichen Arbeiten bleibt.
Auf der Einkommenssteuererklärung müssen diese Einnahmen aber trotzdem erscheinen.
Einkünfte bis 220€ im Kalenderjahr sind steuerfrei.
Das hab ich nicht so in erinnerung. Sobald man eine Rechnung stellt muss man Angemeldet sein. Von der Steuer ist man tatsächlich als Kleingewerbetreibender befreit. Diese wird aber auch nicht ausgewiesen, ansonsten MUSS sie abgeführt werden.