Hallo,
Jetzt kommen schon wieder Vorschläge, die für die Leser irreführend sind, was die Gesetzeslage betrifft.
Die Empfangsantenne kannst du mit Richtwirkung und Gewinn ausstatten, wie du lustig bist. Aber es ist nicht erlaubt durch Verwendung einer besseren Sendeantenne die effektiv abgestrahlte Leistung über die vorgeschriebene Grenze an zu heben. Ein Funkamateur würde wissen, dass das Verwenden einer Richtantenne, die effektiv abgestrahlte Leistung erhöht und dass da Grenzen gesetzt sind.Manchaml rettet eine gute Antenne z.B. mit Richtwirkung einiges an Reichweite.
Die Gesetzeslage ist nun mal kein Wunschkonzert. Und das emotional begründete Anzweifeln der Gesetzeslage ist ein schlechter Dienst an den Lesern, die auf Fakten und Information aus sind. In der Funkschnittstellenbeschreibung der Behörde ist explizit angeführt, dass die generelle Zulassung an eine Typenzulassung des GERÄTes gebunden ist.Das kann ich nun wieder fast nicht glauben.
Ich hab jetzt nochmals in den Frequenznutzungsplan geschaut:
In dem Abstimmbereich des Moduls sind 9 verschiedene Frequenzbereiche mit jeweilis unterschiedlichen Vorschriften über Leistung, Dutycycle, Verwendungszweck usw. enthalten.
Im Zweifelsfall, kann man ja bei der zuständigen Behörde anfragen.
OE : Bundesmysterium für Verkehr, Innovation und Technologie,
DL : Bundesnetzagentur.
Zum Ausgangsthema:
500m kann man mit einer Zweidrahtleitung überbrücken. Man kann die Daten über eine Telefonleitung oder über ein Handy abfragen. Hier rund um die Stadt sieht man Meteorologische Messstationen, die vom Flughafen über Telefonleitung abgefragt werden, das machen also sogar die Profis so.
grüsse,
Hannes
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