- MultiPlus Wechselrichter Insel und Nulleinspeisung Conrad         
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Thema: funkmodul>500m

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von vohopri
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    Praxistest und DIY Projekte
    Hallo,

    Jetzt kommen schon wieder Vorschläge, die für die Leser irreführend sind, was die Gesetzeslage betrifft.
    Manchaml rettet eine gute Antenne z.B. mit Richtwirkung einiges an Reichweite.
    Die Empfangsantenne kannst du mit Richtwirkung und Gewinn ausstatten, wie du lustig bist. Aber es ist nicht erlaubt durch Verwendung einer besseren Sendeantenne die effektiv abgestrahlte Leistung über die vorgeschriebene Grenze an zu heben. Ein Funkamateur würde wissen, dass das Verwenden einer Richtantenne, die effektiv abgestrahlte Leistung erhöht und dass da Grenzen gesetzt sind.

    Das kann ich nun wieder fast nicht glauben.
    Die Gesetzeslage ist nun mal kein Wunschkonzert. Und das emotional begründete Anzweifeln der Gesetzeslage ist ein schlechter Dienst an den Lesern, die auf Fakten und Information aus sind. In der Funkschnittstellenbeschreibung der Behörde ist explizit angeführt, dass die generelle Zulassung an eine Typenzulassung des GERÄTes gebunden ist.

    Ich hab jetzt nochmals in den Frequenznutzungsplan geschaut:
    In dem Abstimmbereich des Moduls sind 9 verschiedene Frequenzbereiche mit jeweilis unterschiedlichen Vorschriften über Leistung, Dutycycle, Verwendungszweck usw. enthalten.
    Im Zweifelsfall, kann man ja bei der zuständigen Behörde anfragen.
    OE : Bundesmysterium für Verkehr, Innovation und Technologie,
    DL : Bundesnetzagentur.

    Zum Ausgangsthema:
    500m kann man mit einer Zweidrahtleitung überbrücken. Man kann die Daten über eine Telefonleitung oder über ein Handy abfragen. Hier rund um die Stadt sieht man Meteorologische Messstationen, die vom Flughafen über Telefonleitung abgefragt werden, das machen also sogar die Profis so.

    grüsse,
    Hannes

  2. #22
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von oberallgeier
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    Gesetzeslage und Glauben

    Leider bin ich elektronisch, und somit auch funktechnisch, die bekannte Null. Ich sehe die hier erwähnten Gesetze und Vorgehensweisen ähnlich wie bei anderen harmonisierten Regeln und Vorschriften in Europa. So ist ja auch das CE-Zeichen erst nach vollständiger Montage von Bauteilen zu einer funktionsfähigen Einheit anzubringen, dazu gibts geeignete Definitionen. Ein CE-Zeichen kann z.B. nicht an einem E-Motor hängen - obwohl der seinen Wellenstummel und allenfalls seinen eigenen Lüfter dreht. Andererseits benötigt der Motor ein ATEX-Zertifikat, wenn ich ihn später in einer entsprechend empfindlichen Umgebung einsetzen will.

    Konformität: Das betreffende "Dings" ist konform mit (allen zutreffenden) Vorschriften und Regeln z.B. des Gesetzgebers, der BG (Berufsgenossenschaft) u.ä. Sie wird i.A. von dem bestätigt, der das Dings in Verkehr bringt. Die Konformität wird deshalb üblicherweise vom Hersteller des Endgerätes oder vom Importeur bescheinigt - und häufig durch ein aufgebrachtes CE-Zeichen sichtbar gemacht. Zu beachtende Vorschriften sind dann z.B. Maschinenschutzgesetz (das aber eher zum Schutz des Menschen vor der Maschine dient), Sicherheit gegen Explosion, EMV, Immisionsvorschriften, usf.

    Zertifizierung: Das betreffende "Dings" wurde zertifiziert. Solche Zertifizierungen werden üblicherweise von akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften (PTB, TÜV, LBA, das frühere BGA - heute RKI und andere Nachfolger, FDA uva.) durchgeführt, die im Wesentlichen Ähnliches prüfen, das auch bei einer Konformität stimmen sollte. Zertifiziert werden vorwiegend einerseits Prototypen oder Einzelmaschinen bzw. -Anlagen (bis hin zu kompletten Fabriken z.B. zur Herstellung von Pharmazeutika) und andererseits Serien-"vorlagen" wie z.B. Serienfahrzeuge, Ex-Geräte, auch Einzelteile wie Motorradreifen oder Autozubehör u.ä.

    Die Bestätigung der Konformität ist also eine Art "Eigenzertifizierung" durch den Hersteller, die Zertifizierung eine "Fremdbestätigung" durch neutrale und/oder besonders beauftragte Personen oder Gesellschaften. Nun ist klar, dass ein Hersteller die "Konformität" eines elektronischen Gerätes garnicht korrekt bestätigten kann, wenn bei dem nur elektronische Nullies wie ich sitzen. Dann wird man sich so eine Arbeit auch outsourcen (um mal im Jargon zu bleiben). Man kann natürlich auch die Konformität bestätigen, ohne dass eine Prüfung durchgeführt wird. Dann ist im Pannenfall der Geschäftsführer dran, in Einzelfällen auch der betreffende Angestellte ... Namhafte Kunden achten deshalb darauf, dass ihre Lieferanten QS-zertifiziert sind (QS steht für Qualitätssicherung bzw. die entsprechende Norm ISO 9000ff). Ach - das könnte jetzt noch ne Weile fortgeführt werden, ich will euch nicht langweilen. Ihr habt sicher die ungefähre Richtung verstanden.

    Ausnahmen: Es gibt natürlich Ausnahmen. So sind zu entwickelnde Apparate von einer Zertifizierung bzw. Konformitätsbescheinigung ausgenommen - klar, sie werden üblicherweise nicht in den Verkehr gebracht. Dumm nur, wenn anschließend die Verkäufer das Ding doch verkaufen wollen und die Entwickler die entsprechenden Begleitpapiere nicht erstellt haben. Allerdings sind auch diese Apparate so auszuführen, dass die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und andere Gesetze etc. beachtet werden. Auch der Hobbybereich läuft in einer ähnlichen Grauzone ab - daher haben wir da nur selten Berührung mit dem Gesetzgeber - und genau das ist ja auch ein Punkt in diesem Thread. Ausnahmen von der Ausnahme: auch beim Entwicklen (und im Hobbybereich) darf man nicht alles tun. Die Marke mit dem Stern musste einige Entwickler zu einer Art Sprengmeister-Kurs schicken, als die den Airbag entwickelt hatten - weil eben der Umgang mit Sprengmitteln eine Ausbildung und amtliche Sachkundeprüfung erfordert - ich hätte das tun dürfen *ggggg*. Ich darf auch nur deswegen eine - an sich ZUGELASSENE - Luftfunkstelle in Betrieb nehmen, weil ich ein Flugfunkzeugnis habe. Ihr dürft nur deswegen ein - an sich ZUGELASSENES - Strassenfahrzeug in Betrieb nehmen, wenn ihr das entsprechende Papier erworben habt - und mitführt ...

    Ach ja (Nachtrag): Ein Ausweg für alle, die Gesetze, Vorschriften, Normen und Regeln für ausgemachten Schwachsinn halten. Kauft euch ein Boot, fahrt auf Hohe See - ausserhalb der nationalen Hoheitgewässer - das ist bis auf LEO (und darüber) die letzte Region mit (fast) allen Freiheiten.
    Ciao sagt der JoeamBerg

  3. #23
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    Aber es ist nicht erlaubt durch Verwendung einer besseren Sendeantenne die effektiv abgestrahlte Leistung über die vorgeschriebene Grenze an zu heben.
    Hat irgendjemand etwas anderes behauptet?
    Auch Empfänger kann man mit besseren Antennen ausstatten.
    Ist auch eher die Regel. An sonsten muß man halt die Bestimmungen beachten, ...

    Und meist sind die Fertigteile extrem schlecht abgeglichen.
    Fast alle lassen sich alleine durch einen korekten Abgleich enorm verbessern.
    Allerdings muß man dafür natürlich wieder entsprechende Kenntnisse, ... besitzen.

    Ich sag es mal ganz einfach: Wer sich mit HF befaßt, der muß sich vorher darüber informieren. Ich glaube, Wir müssen hier nicht jedes einzelne Wort umdrehen.

    Auch wenn Ich jetzt vieleicht am Scheiterhaufen verbrannt werde:
    Ein Gerät den Normen entsprechend richtig einzustellen, ist für mich nicht illegal. Im Gegenteil. Viele Fertiggeräte sind out of the box illegal, weil Sie mieserabel eingestellt sind (einfachstes Beispiel: Ein UKW-Radio, mit dem man noch Polzeifunk hören könnte, weil der Bereich nicht ordentlich eingestellt wurde). Wenn Ich dieses dann korigiere und damit den illegalen (Fehler) beseitige, empfinde Ich das als durchaus positiv.
    Auch wenn man z.B. zu starke Laserpointer begrenzt oder Die Ausgangsleistung richtig einstellt.
    Die Sende-Werte in den Bedienungsanzeigen sind meist eher Zufalls oder Hoffnungswerte.

    Fazit: Bevor man etwas im HF-Bereich macht, muß man wissen, was man darf und was man tut. Das sehe Ich als Verraussetzung an.

    Wenn Ich mich mit Jemanden über Autos unterhalte, gehe Ich auch davon aus, daß Er sich an die StvO hält.

    An sonsten ist es müßig, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen.
    Selbst Lakritz führt schnell zum Tod. Daher sind die meisten Lakritzprodukte auf ca. 3% Süßholzsaftanteil begrenzt.

    Ich zeige nur Möglichkeiten auf. Z.B. Abgleich oder Empfänger-Antenne.
    Dieses kann der Threadersteller ja auch durch eine befugte Person durchführen lassen, die sich damit auskennt, und die Richtwerte im Kopf hat. Wer seinen Fernseher reparieren lassen will, ruft auch den Fernsehtechniker an.

    Ob das Ganze bei einem solchen Projekt sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

  4. #24
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
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    Hallo!

    Ich verfolge die bisher ergebnislose Diskussion schon ab Anfang und möchte nur etwas praktisches aus eigener Erfahrung dazu sagen.

    Zwischen einer 13-Element Yagi Antenne und einem geschleiftem Dipol bei ca. 70 mW Sendeleistung (AM) auf der Frequenz 145 MHz (2-m Band) ist eine ständig gute (propagationsunabhängige) Verbindung bei einer Entfernung von 70 km möglich.

    Weil die Übertragung der Daten nur in einer Richtung (simplex) seien sollte, muss es möglich sein mit 10 mW Sendeleistung und einer Richtantenne mit Gewinn beim Empfänger ein paar km zu schaffen.

    MfG

  5. #25
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von oberallgeier
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    Hi PICture,

    ich glaube, ich hatte mal irgendwo ? ? ? gesehen, dass man mit WLAN und einer Blechbüchse (wenn ich mich richtig erinnere so ne 1kg-Bohnen-Büchse) etliche hundert Meter schafft. Muss mal in meinen Unterlagen suchen.

    Jaaaaa, das ist es wohl gewesen:
    http://derstandard.at/?url=/?id=3126307
    Ciao sagt der JoeamBerg

  6. #26
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
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    Hi oberallgeier!

    Als Reflektor für WLAN eignet sich auch sehr gut eine CD, die mechanisch leicht zu bearbeiten ist und viel besser aussieht.

    MfG

  7. #27
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von vohopri
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    Hallo Picture,

    ist schon klar, dass das so geht. Jedenfalls wäre eine wirklich gute Empfangsantenne zu bauen und angepasst an zu schliessen.

    Technisch ist das ja alles kein Problem, wenn das entsprechende Knowhow und die HF Erfahrung so wie die Messgeräte vorhanden sind. Nur für den Sendeteil braucht er einen KONFORMITÄTSNACHWEIS und ABNAHMEPRÜFUNGEN, da es sich hier nicht um Amateurfunk handelt.

    Was das kostet, welche Messungen da im Detail notwendig sind und wie das organisatorisch abläuft, das konnte hier noch keiner beantworten.

    Aber, es gibt Telemetriesender mit genereller Bewilligung, die man kaufen kann. Wenn die generelle Bewilligung auf Telemetrie lautet, gibts auch keine Probleme beim Einsatz zur Telemetrie.

    grüsse,
    Hannes

  8. #28
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
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    Ich kenne die Gesetzlage nicht detailiert, aber logisch denkend, ändert man mit Empfängerantenne nichts, was mit dem Sender zu tun hat.

    MfG

  9. #29
    Erfahrener Benutzer Roboter-Spezialist
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    Hallo,
    zum Thema Richtantenne für wlan: einfach "2,4 Ghz antenne" bei google eingeben. Gibts haufenweise bauanleitungen für die verschiedensten varianten.

    mfg

  10. #30
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von vohopri
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    Nochmals Hallo Picture

    Ja, du hast recht und das wurde im Thread auch schon in diesem Sinne dikutiert.

    Vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt, ich wollte sagen, dass die technische Seite lösbar ist, aber die rechtlichen und organisatorischen Fragen von Konformitätsnachweis und Abnahmeprüfung noch unbeantwortet sind. Diese Fragen stellen sich unabhängig von der verbesserten Empfangsantenne.

    grüsse,
    Hannes

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