Der Händler muß 2 jahre Gewährleistung geben. Allerdings muß nach 6 Monaten im Zweifelsfall der Kunde Nachweisen, dass der Fehler schon von vornherein vorhanden war. Bei Schäden, die durch fasche Bedienung entstanden sein könnten, kann sich der Händler/Hersteller also theoretisch rausreden, wenns kein bekannter Fehler ist. Die meisten Hersteller stellen sich aber nicht an.