Nein, dass darf man einfach so machen. Eine Änderunsgabnahme würde hierfür niemand verlangen.Eine kurze Info so nebenbei: solche Veränderungen müssen vom TÜV genehmigt werden, ansonsten ist die Betriebserlaubnis weg!
mfg
Stefan
Nein, dass darf man einfach so machen. Eine Änderunsgabnahme würde hierfür niemand verlangen.Eine kurze Info so nebenbei: solche Veränderungen müssen vom TÜV genehmigt werden, ansonsten ist die Betriebserlaubnis weg!
mfg
Stefan
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