Hei, Manf, hallo alle,

Zitat Zitat von Manf
... Was sagen eigentlich die Arbeitsschutzbestimmungen zum Löten beim Duschen? ...
Wollen wir mal lesen, was überhaupt zur Gefährdung beim Löten gesagt wird, z. B. in:
"Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung"
zum Thema
"Weichlöten mit dem Lötkolben an elektrischen und elektronischen Baugruppen oder deren Einzelkomponenten (Kolbenlöten)"
aus der Schrift BGI 790-014, aktualisierte Fassung Oktober 2006, von der BG (Berufsgenossenschaft). Wichtig darin erscheint mir ein Satz:
"... Die Anwendung dieser BG/BGIA-Empfehlung setzt voraus, dass mit diesen Arbeiten nur unterwiesene Personen beauftrag werden...."

Damit also eine Frage an die unterwiesenen Personen: Wer von euch wurde im Löten nach dem Duschen ohne vorherige Wiederbekleidung entsprechend den Regeln der Arbeisstättenverordnung unterwiesen?

In der zitierten Schrift steht darüber nix .

Auch in entsprechenden Schriften für Menschen, auf die besondere Rücksicht genommen werden sollte, habe ich nichts gefunden. Ich verweise dabei auf das
"Merkblatt
Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern mit
Weichlötarbeiten", offenbar vom Nov. 07
in dem ich über entsprechende Vorsichtsmaßnahmen beim unbekleideten Löten leider auch nichts gefunden hatte. Offensichtlich liegt hier ein erheblicher Nachholbedarf vor für die Politiker, die sich sowieso immer um die allernixwichtigsten Vorgänge in diesem Lande kümmern.