diese aussage ist zu pauschal, denn die grünen zwerge glauben zwar immer dass hier aufs waffenrecht zurückgreifen können, wissen aber nicht dass diese art von geschützen eben nicht zweifelsfrei unter das waffengesetz fällt (siehe funken oder luntengezündete vorderlader).Zitat von oberallgeier
hiermit soll nur gesagt sein dass du dich da einlesen solltest, nicht dass das ding erlaubt ist.
mfg clemens
welche weiten schaffst du mit deiner gemüseschleuder?
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