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Erfahrener Benutzer
Robotik Einstein
§19 Abs. 2 StVZO b:
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"...
Wenn auf der Autobahn die Schaltung ausfällt, dann ist das eine eindeutige Gefährdung für andere. Ich weiss, wie Sch***[manuell Zensiert] das ist, wenn einem da das Schaltgestänge versagt und das Getriebe dann in nem "nicht definierten Zustand" ist. Da brauchts nicht noch nen Fehlerfaktor dazu.
Seit Oktober 2002 (?) darf man ja nicht mal mehr elektronische Geräte ohne E-Kennzeichnung einbauen, auch wenn die das Fahrzeug selbst garnicht beeinflussen sondern nur z.B. Daten auslesen und anzeigen (Eigenbau-Drehzahlmesser etc.)
Auch Rat von mir: Nicht einbauen bzw. wenn eingebaut, dann nicht auf den Strassen sehen lassen. So lange nichts passiert, wird zwar keiner was sagen, aber wenn was ist, dann wirds wirklich teuer. Da wärs dann direkt billiger gewesen, gleich ne fertige, vergoldete Tiptronic einzubauen.
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