Sauge Dir mal auf der Webseite vom KBA die Zulassungsbestimmungen rein, dann wird Dir bewußt, dass Du mit diesem Umbau nur noch auf Deinem Grundstück fahren darfst.
Zum Thema TÜV-Prüfung, Du hast Recht, die Schaltbarkeit ist nicht Bestandteil der HU, aber nach einem Unfall sehr wohl Bestandteil der Tatbestandsaufnahme durch Sachverständige.
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