@Gottfreak:
Die gesamte Übertragung muss Lesbar sein und darf nicht Verschlüsselt sein, Codiert aber unter Umständen schon. Z.B. ist der Morsecode ja auch ein Code, er ist aber frei zugänglich und somit für jedermann verständlich. Den genauen Wortlaut aus dem Gesetz über den Amateurfunk(AFuG) oder der Durchführungsverordnung (AFuV) hab ich leider jetzt nicht mehr im Kopf.
@Sonic:
Zu1: Es geht nicht um die Zulassung eines neuen selbstgebauten Gerätes, sondern um ein Sonderrufzeichen, mit dem ich eine Automatische Mobile Sendestation im Amateurfunkband Betreiben darf. Daher es dafür noch keine allgem. Zulassung gibt bleibt mir nur die Möglichkeit da für eine gewisse Zeit eine Lizenz mit Sonderrufzeichen für Versuchszwecke zu bekommen. Diese kostet zwischen 80 und 120 Euro.
Das bauen von Funkgeräten ist im Amateurfunk ja im allgem. erlaubt, nur müssen auch einige Vorschriften über nebenaussendungen usw. eingehalten werden.
Zu2: Das Gerät durf nur von einem Amateurfunker genutzt werden.
Zu3: Entwickeln darfst du das auch, nur darfst du nicht damit senden. Und eine Zulassung eines Gerätes für komerzielle Zwecke übersteigt meine Finanziellen Fähigkeiten bei weitem.
Die anderen Fragen wurden ja von Hartmut schon beantwortet, Danke.
MfG Volker
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