Da von manchem Interessenten Schwarzsenden als Kavaliersdelikt verniedlicht wird, lohnt sich ein Blick in entsprechende Paragraphen. Es handelt sich dabei um das Amateurfunkgesetz - AFuG 1997 mit entsprechenden Ergänzungen (Inkrafttreten: 1. Januar 2002), das mit saftigen Strafen, teilweise bis zu 10.000 Euro, winkt. [-X
(Übrigens steht nirgendwo in diesen Unterlagen, daß der Besitz oder die Verbreitung von Senderbaubüchern oder Senderschaltungen verboten sind, wohl aber das Senden ohne Lizenz.)![]()
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Fals du interesse an Infrarot Sender ung Empfänger hast schau doch mal hier vorbei:
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übrigends das nutzen von selbstgebauten Empfängerist meines wissens erlaubt.
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