Da von manchem Interessenten Schwarzsenden als Kavaliersdelikt verniedlicht wird, lohnt sich ein Blick in entsprechende Paragraphen. Es handelt sich dabei um das Amateurfunkgesetz - AFuG 1997 mit entsprechenden Ergänzungen (Inkrafttreten: 1. Januar 2002), das mit saftigen Strafen, teilweise bis zu 10.000 Euro, winkt. [-X

(Übrigens steht nirgendwo in diesen Unterlagen, daß der Besitz oder die Verbreitung von Senderbaubüchern oder Senderschaltungen verboten sind, wohl aber das Senden ohne Lizenz.)

Fals du interesse an Infrarot Sender ung Empfänger hast schau doch mal hier vorbei:
http://www.dvbmagic.de/fernbedienung...ot-seriell.htm

übrigends das nutzen von selbstgebauten Empfängerist meines wissens erlaubt.
Bauanleitung für ein 4-Kanal Empfänger:
http://www.speedy-bl.com/empf.htm