Nuja der Titel vom Thread ist vielleicht ein wenig ungünstig gewählt, ich würde den niedlichen brenner zum Unkraut wegbrennen nicht als Flammenwerfer bezeichnen
Flammenwerfer wurde doch recht häufig im 1 und 2. Wk. verwendet, also ist die Bezeichnung Kriegswaffe wohl richtig.

wikipedia:
Flammenwerfer unterliegen heute in Deutschland dem Waffengesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz und den damit verbundenen Einschränkungen:

§1 WaffG (Auszug): Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.

Anlage 1:

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere Gegenstände,

* bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen.
* bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann.
Sollte also nicht alzu groß sein die Flamme

EDIT: Mach doch nicht alles weg -.-