Das ist Richtig, dass das Navi-Gerät begnadigt wurde. Mein Fehler.Zitat von robocat
Was ich allerdings bei der Urteils-Aufhebung verstanden habe, war, dass die Festpreisangebote vom Käufer zu prüfen sind. (Hoffentlich liege ich da jetzt nicht auch falsch.)
Ich habe leider keinen Link mehr zu dem Thema. Der auch im von robocat angegeben Link "Vorsicht bei Sofort-Kauf!" nach "http://www.spiegel.de/netzwelt/web/27620" ist nicht mehr vorhanden.
Gruß Sternthaler
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