Nur dann sollte man auch verstehen auf was sich das Zitat bezieht.

Eine kleine Einführung in den Bereich der Klassifizierungen bei Feuerwerk.

Eine Privatperson in Deutschland darf nur Feuerwerk folgender Klassen verwenden: I, II, T1.

Die Zünder haben eine ZULASSUNG T1.

Das von dir Zitierte bezieht sich auf Zugelassende Anzündmittel unter die die Brückenzünder fallen.

Wie die ZUGELASSENEN Brückenzünder nun gezündet werden sprich ob der Pyrotechniker nun einen 9V Block dran hält oder die Zünder mit einem Fahrraddynamo auslöst spielt nicht die kleinste Rolle.