Sorry das ich dir da in fast allen Punkten wiedersprechen muss.

Ich kann auch mal schnell die passenden Paragraphen raussuchen.

"Weder das elektrische oder automatische Zünden ohne entsprechenden Schein (von wegen Privatperson) noch das Zünden mit nicht zugelassenen Zündmitteln (zb µC)"

Seit ende letzten Jahres ist sowohl das verleiten von Feuerwerk (Anzündlitze T1) als auch das verleiten durch Brückenzünder (Zulassung T1) für Privatpersonen erlaubt. Weiterhin verboten bleibt dabei allerdings die Verwendung von gedeckter Stoppine.

Für den Bau von Zündpulten in der Pyrotechnik gibt es nur 2 Auflagen. 1. Das Pult muss über 2 Handbedienung verfügen und darf nicht mit Netzstrom arbeiten. Das zünden über µC ist in diesem Bereich übrigens mehr als legetim.

Die von dir genannten Gefahrenpunkte sind genauso da wenn die elektronische Zündung nicht eingesetzt wird.

"Was ist, wenn während des Ablaufs die Startrampe umkippt (Wind)?
Was ist, wenn es einen Kurzschluss gibt (nasser Rasen), der den Ablauf frühzeitig startet?
Was ist, wenn Du einen Softwarebug hast, der 100 mal funktioniert und beim 101sten Mal nicht?
Was ist, wenn Dein µC eine "unerklärbare" Verzögerung von 20s einbaut und zündet, während Dein Kumpel den Fehler sucht?
Was ist, wenn Du Deinen µC aus Versehen mit der falschen HEX-Datei flashst und er zündet, sobald Du ihn einschaltest?
Gibt es zuverlässige Sicherheitsmechanismen für den Zündmechanismus? Kannst Du überhaupt beurteilen, was zuverlässig ist?"

Die Startrampe kann auch nach manuellem Wind oder währen des abbrennens umkippen.

Sollte eine Zündanlage sich in scharfem Zustand befinden, hat keiner mehr was auf dem Abbrenner verloren.

Siehe einen punkt drüber.

Beim fehlzündungen hat man grundsätzlich nicht die ursache zu suchen. Es kann auch mal eine Zündschnur glimmen und man den Kopf drüberhalten.

Mit anderen Worten kann man doch sehr gut verantwortet was man dort macht.