Hallo PsiQ,

weder das Öffnen des Gehäuses noch die bisherige Verwendung des Verstärkers ist ein Grund, warum du es nicht reklamieren kannst. Du musst lediglich beweisen können, dass der Verstärker nicht die angegebene Leistung hat und dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Beides lässt sich wohl mit Hilfe des Datenblattes des TDA2005 und dem OHM'schen Gesetz problemlos nachweisen.

Gruss
Jakob