@Markus
Der Hersteller muss sein Gerät so designen, dass der Benutzer eben keine gewischt bekommt.
Je nach Anwendungsgebiet muss das Gerät dann, bestimmten Temperaturen standhalten, ohne sich zu verformen, mehrmaliges Runterfallen aus einer bestimmten Höhe standhalten usw.
Ein Gerät erfüllt dann seine Schutzklasse, wenn es sich ohne Werkzeug nicht mehr öffnen lässt und auch alle Schutzziele erfüllt.
Im Klartext heißt das:
Gehäuse mit Schraubendreher öffnen -> Hersteller nicht schuldig
Befindet sich am Gehäuse eine Klappe, die sich ohne Werkzeug öffnen lässt und man so auf die Netzspannung greifen kann -> der Hersteller hätte das Gerät gar nicht auf den Markt bringen dürfen.
Ein Typenschild sollte schon sein (zumindest bei Netzgebundenen Geräten. Weil ein Gerät, das nur für 220V/50Hz designed wurde an ein anderes Netz anschließen kann böse Folgen haben). Leider verwenden viele Hersteller nicht die genormten Piktogramme was das ganze dann ad absurdum führt.
Ein Informationstext/Beipackzettel oder wie auch immer man es nennen will sollte auch dabei sein. Weil wenn du dort angibst, dass der Fön nur 10min bei höchster Stufe laufen darf, dann darf er auch nur 10min bei der Stufe benutzt werden und alles andere was der Endnutzer mit dem Gerät macht, kann dem Herseller dann praktisch egal sein, solange er vorher keine Normen/Schutzziele verletzt/unterlassen hat. Warum glaubst du sind die ganzen Conrad Bausätze DAU sicher und warnen an jeder Ecke und an jedem Ende vor Gefahren? Nicht weil sie lustig sind und gerne Papier verschwenden, sondern weil sie sich gesetzlich Absichern.
Das ist ungefähr so wie in den Beipackzetteln bei den Medikamenten. Da steht dann gern mal was von Herzrythmusstörungen bis hin zum Nierenversagen drinnen, obwohl die Symptome bei einem von fünf-Millionen auftreten, nur um dann vor Gericht sagen zu können: "Es stand eh im Beipacktext drinnen das sowas passieren kann."
Wie oberallgeier schon geschrieben hat, muss der Hersteller sein Gerät zumindest so designen, damit ein "bestimmungsgemäßer Gebrauch" sichergestellt ist, wobei das ein ziemlich dehnbarer Begriff ist, der im Schadensfall sicher von jedem Gericht anders beurteilt wird.
Wenn ein Heimwerker mit einer 20€ Chinabohrmaschine in den Beton bohrt, die Maschine abbrennt, der Heimwerker von der Leiter fällt und sich ein Bein bricht, dann kann man über die Haftbarkeit des Herstellers streiten. In genau diesem Fall ist dann entscheidend Was und vor allem Wie es im "Beipackzettel" steht.
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