Anscheinend darf man das. Ich hab da keine Erfahrung mit aber ein schnelles googlen nach "Beleidigungsfähigkeit" brachte das:Zitat von user529
StGB §§ 185, 23
1. Eine Personengesamtheit, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann, genießt strafrechtlichen Ehrenschutz
Also sind wohl Biertrinkern, Colatrinker, Wassertrinker, Warmduschern, Kaltduschern, Nicht-Duschern, Viel-Duschern, Müsliesser, Cornflakesesser, Katzenfans etc. nicht in ihrer Ehre geschützt.
Aber, naja. Was solls, ist halt Jura nicht wahr?
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