Zitat Zitat von user529
Zitat Zitat von Madgyver
Computerspieler sind ja weder eine anerkanntes Volk noch eine Gruppierung.
was, ich darf alles verunglimpfen was keine anerkannte volksgruppe oder person ist?? cool:
Anscheinend darf man das. Ich hab da keine Erfahrung mit aber ein schnelles googlen nach "Beleidigungsfähigkeit" brachte das:

StGB §§ 185, 23
1. Eine Personengesamtheit, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann, genießt strafrechtlichen Ehrenschutz


Also sind wohl Biertrinkern, Colatrinker, Wassertrinker, Warmduschern, Kaltduschern, Nicht-Duschern, Viel-Duschern, Müsliesser, Cornflakesesser, Katzenfans etc. nicht in ihrer Ehre geschützt.

Aber, naja. Was solls, ist halt Jura nicht wahr?