Zitat Zitat von robocat
wenn mich der typ im baumarkt in zukunft fragt, warum ich denn einen hammer kaufen will, und mich darauf hinweist, dass ich damit niemanden verhauen darf.... ich käm mir verscheissert vor.
Das ist ja wohl was anderes. I.d.R. wissen die Leute ja, das Körperverletzung verboten ist. Ich hab allerdings schon viele Threads in Foren gelesen, wo das verbotene modifizieren von Fahrzeugen von vielen Leuten nicht als illegal eingeschätzt wurde. Stichwort Unterbodenbeleuchtung zum Bleistift. Auf nem Privatgelände kann man natürlich fast alles machen, was man will, solange es die Nachbarn und den Flugraum nicht belästigt. Aber mit nem 40km/h schnellen Gefährt ist man nunmal nicht ganz langsam unterwegs und nicht jeder hat eine Rennstrecke in seinem Garten stehen.
Ich wollte mit meiner Frage oben eigentlich nur den kleinen aber feinen Hinweis andeuten, dass es nicht legal ist, mit so einem Gefährt in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein.

MfG, Manni