Er verwendete das Kabel zum Antennenbau nicht zum Anschluß der Antenne.Zitat von FunkBuddy
Zwischen "allgemein kann bzw. jeder machts" und "darf" gibt es eine kleine Lücke, die auch als Grauzone bezeichnet wird.Zitat von ManniMammut
Rein theoretisch ist da vorerst nichts verbotenes dran.Zitat von womb@t
Praktisch ist es nur dann verboten wenn du damit die Strahlungsleistung deiner Sendeanlage über die Gesetzlichen Grenzen schiebst.
Ich kann mir den gesetzmässigen Einsatz dieses Geräts durchaus vorstellen. Man könnte beispielsweise eine schwache Sendeanlage (bedingt durch schlechte Antenne oder auch große Leitungslängen) verstärken.
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An einer Funkanlage darf man alles anbasteln was man mag, solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Da Gesetz auch mit Haftung einhergeht, würde ich jedem der sich eine Funkanlage in den Garten bzw. auf den Bot stellen möchte sich "selbst" zu informieren.
Die Stelle hierführ ist die BNetzA (ehem. Reg-TP).
Das ist sehr einfach, weil in Deutschland Deutsch gesprochen wird und sich auch die BnetzA an diesen Standard hält
Bsp. (2,4 Ghz/WLan):
http://www.bundesnetzagentur.de/enid...n/WLAN_dv.html
Schöne Grüße
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