hallo shaun,
ich habe von dir bisher nur wirklich fachlich versierte beiträge gelesen, deshalb bezweifle ich nicht, dass du recht hast. nur versteh ichs nicht ganz.
DU benutzt damit den PE als Ausgleichswiderstände. Nur so zur Info: das ist unter allen Umständen zu vermeiden, rechtlich und technisch.
könntest du dazu noch kurz etwas sagen?
ich dachte PE wäre der gelbgrüne schutzleiter, der mit dem metallgehäuse verbunden und geerdet ist. ein strom sollte dort doch nur im fehlerfall (gehäuse unter spannung) fliessen und dann nur kurz? macht sich meine waschmaschine dann strafbar?

langsam werde ich wirklich unsicher, was man darf und was nicht.
wenn ich eine glühbirne im treppenhaus wechsel, darf ich die (eigentlich dann doch baulich veränderte anlage) dann in betrieb nehmen, oder darf das nur ein elektro-meister tun?
(extremfall: opa meier dreht aus unwissenheit eine 200 watt birne in einen 60W lampensockel + das haus brennt ab..)

dass sich die belastung ungleich verteilen würde, leuchtet ein. dennoch müsste sich die belastung doch ab einem gewissen stromfluss auf beide netzteile verteilen (weil wie du sagst, die spannung an A soweit einbricht, dass auch B "gefordert" ist). A würde dann an der leistungsgrenze arbeiten (wenn es nicht abschaltet) und B den rest der benötigten leistung aufbringen. soweit mein gedankengang. irrtum?

gruesse, die katz